Mehr präventive Gewalt. Das fordert SP-Bundesrätin Sommaruga. Im Dezember schickte sie das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in die Vernehmlassung. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sollen die Machtmittel der Bundespolizei (fedpol) ausgeweitet werden. Neu soll das fedpol Personen präventiv überwachen, isolieren und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken dürfen, falls diese als sogenannte «Gefährder» eingestuft werden. Damit beginnt ein neues Kapitel in der Geschichte der politischen Polizei in der Schweiz.
Von Oliver Mando und Gionduri Caprez. Seit Anfang März ist nun das Büpf in Kraft, das revidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Dieses erlaubt den Repressionsbehörden, unser digitales Verhalten auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Doch schon bald könnte es noch dicker kommen! Noch bis Ende März läuft die Vernehmlassung über die präventiven, polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Dann wird sich zeigen, wie gross der neuste Schritt sein wird. Jedenfalls wird es ein Schritt weg vom Strafrecht – das begangene, nachweisbare strafbare Handlungen sanktionieren soll – hin zu einem Polizeirecht, in dem die Unschuldsvermutung abgeschafft und Menschen präventiv bestraft werden, um sie fügsam zu machen.
Wer sind die «Gefährder»?
Im Visier des neuen PMT sind sogenannte «Gefährder». Das Wort stammt aus Deutschland, wo es 2007 der damalige CDU-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble popularisiert hatte. Die Schweiz ist erst jüngst auf den Zug aufgesprungen und hat den äusserst schwammigen Begriff dankbar übernommen. Gemeint sind Personen, gegen die kein genügender Verdacht besteht, um ein Strafverfahren zu eröffnen, denen die Behörden aber nachsagen, dass sie «gewaltextremistische» oder «terroristische» Taten begehen könnten.
Um von der Polizei als «Gefährder» eingestuft zu werden, reichen Anhaltspunkte wie «die Kontaktpflege zu Personen, die zu terroristischer Gewalt aufrufen; das Erstellen von Social-Media-Profilen und das Weiterverbreiten (durch das «Befürworten» (z.B. auf Facebook liken) oder das «Verlinken») terroristischer Inhalte und Äusserungen; erste Abklärungen oder anderweitige Vorkehrungen, die auf eine Reise in Konfliktgebiete (z.B. das Austesten von Sicherheitsvorkehrungen an einem Flughafen) oder den Anschluss an ein terroristisches Netzwerk schliessen lassen.» So steht es im fedpol-Bericht zur Vernehmlassung.
Was gilt als «gewaltextremistische» oder «terroristische» Tat?
Damit gemeint sind Taten «mit denen die Bevölkerung eingeschüchtert oder ein Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden soll.» Zu solchen Taten zählen vorsätzliche Tötung und Mord, aber auch schwere Körperverletzung, Verursachung einer Explosion, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Unterstützung oder Beteiligung an einer terroristischen Organisation oder Finanzierung des Terrorismus bis hin zur öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
In der Schweiz kommt es immer wieder vor, dass Teilen der radikalen Linken solche Taten vorgeworfen werden. Gilt künftig beispielsweise als «Gefährder», wer sich mit Antifaschist*innen solidarisiert, die eine Nazikneipe mit Pfeffersprays angreifen, wer an einem Solibrunch teilnimmt, um den bewaffneten Widerstand in Kurdistan finanziell zu unterstützen, wer auf Facebook ein Photo des «Kill Edogan with his own weapons»-Transpis liked oder wer das Communiqué der nächsten Sabotageaktion gegen den Bau des Ausschaffungsknasts Bässlergut auf barrikade.info verbreitet? Diskursiv zumindest wird der Begriff des Terrorismus bereits fleissig ausgeweitet. Und das nicht nur in der Türkei, wo längst jede oppositionelle Regung als Terrorakt gilt. In Deutschland gab es kaum ein*e Politiker*in, die*der die militanten G20-Demonstrant*innen nicht als «Terroristen» bezeichnet hatte. Und in Spanien wurden erst vor wenigen Tagen die beiden linken und antimonarchistischen Rapper Pablo Hasel und Valtonyc zu mehrjähriger Haft wegen «Terrorismusverherlichung» verurteilt.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Mit dem PMT dürfte das fedpol neu die Mobilität der so genannten «Gefährder» einschränken, indem sich diese regelmässig bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde melden müssten. Ebenfalls dürfte es Ausreiseverbote verhängen und Reisepässe oder Identitätskarten beschlagnahmen, sowie Ein- und Ausgrenzungen aussprechen. Letzteres würde bedeuten, dass Personen den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verboten wird oder sie ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen dürfen. Sogar Hausarrest bzw. die «Eingrenzung auf eine Liegenschaft» ist vorgesehen.
Isolation vom Umfeld
Nebst Rayonverboten könnte das fedpol auch Kontaktverbote aussprechen, um «Gefährder» von einem so genannt «kriminogenen Umfeld» zu trennen, damit dieses keinen schädlichen Einfluss mehr auf die Person ausüben kann. Zudem ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, als «Gefährder» eingestufte Migrant*innen zu verhaften und auszuschaffen.
Von der Radikalisierung über die Bestrafung zur Integration. Grafik: fedpol
Ausbau der Überwachung
Die neuen präventiven Massnahmen werden im PMT ergänzt durch mehr Überwachungsmöglichkeiten. Erstens dürften «Gefährder» über Mobilfunklokalisierung und technische Ortungsgeräte wie elektronische Fussfesseln geortet werden. Zweitens ermöglicht der Gesetzesentwurf einen intensiveren Informationsaustausch zwischen staatlichen Repressionsapparaten wie Grenzwachtkorps, Zoll, Transportpolizei des Bundes, Staatssekretariat für Migration (SEM) und Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie dem fedpol. Drittens würde das fedpol befugt werden, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt zu fahnden.
Dritter Teil eines Ganzen
Das PMT ist der dritte Umsetzungsschritt der schweizerischen Strategie zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahr 2015. Der erste Schritt bestand in einer Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB). Darin wird unter anderem vorgeschlagen, die Höchstgrenze der Haftstrafen für terroristische Taten abzuschaffen, sowie die Unterstützung von terroristischen Taten durch bspw. Propaganda oder Geld mit bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen. Die Verschärfung des Strafrechts war bereits in der Vernehmlassung und wurde positiv aufgenommen.
Der zweite Schritt stellt der «Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» (NAP) dar. Diesen haben die Kantone, Städte, Gemeinden und der Bund im November 2017 einstimmig verabschiedet. Während das StGB und das PMT Repression beinhalten, setzt der NAP eher auf Ideologie und Integration.
Der überwachungsstaatliche Dreischritt. Grafik: fedpol
Ziel ist es erstens, mehr Wissen und Expertise zu «Radikalisierung» und «gewalttätigem Extremismus» zu generieren. Beispielsweise durch die Lancierung von spezifischen Forschungsprojekten und Studien, sowie die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsangeboten. Zweitens geht es um die intensivere Zusammenarbeit und Koordination aller staatlichen und quasi-staatlichen Akteure. Diese Zusammenarbeit soll erreicht werden, indem spezifische Fach- und Beratungsstellen geschaffen werden und indem auf Organisationen und Institutionen der Zivilbevölkerung eingewirkt wird. Konkret gemeint sind Migranten-, Sport-, Jugend- und Frauenvereine, Hilfswerke und religiös tätige Organisationen. Drittens sollen «extremistisches Gedankengut und Gruppierungen» verhindert werden durch die «Förderung der aktiven Bürgerschaft, Stärkung der Demokratie und Verhinderung von Diskriminierungen» oder durch das Verbreiten von Gegennarrativen und alternativen Narrativen, um eine Radikalisierung via Internet zu verhindern.
Nach dem Strafvollzug ist vor dem Strafvollzug
Falls die Behörden zum Schluss kommen, dass bei einer Person die Massnahmen des NAP wirkungslos bleiben, könnten sie diese Person schon bald entweder der präventiven Gewalt des PMT aussetzen oder über das verschärfte StGB sanktionieren. Exemplarisch für den eingangs erwähnten Paradigmenwechsel ist, dass Menschen, die einmal ins Visier staatlicher Repression geraten, nicht mehr so schnell wieder herauskommen. Eine Straftat wird in der Haft nicht mehr abgesessen. Vielmehr gilt: nach dem Strafvollzug ist vor dem Strafvollzug. Denn aus der Haft Entlassene gelten entweder als Radikale, die über das NAP von ideologischen Staatsapparaten angegangen werden oder als «Gefährder», die den präventiven Massnahmen des PMT ausgesetzt sind.
Gegenwärtig erhält leicht Zuspruch, was als Terrorismusbekämpfung angepriesen wird. Die Gefahr, dass die Behörden uns radikale Gegner*innen der herrschenden Ordnung als «Gefährder» einstufen und somit ständiger Gewalt und Repression aussetzen, ist deshalb greifbar nah. Einen Vorgeschmack gab es beispielsweise während einer Ständeratsdebatte im Nachgang der G20-Proteste von Hamburg. «Polit-Hooligans», «Gewaltextremisten» und «Krawallmacher» sollen künftig mit einem Ausreiseverbot belegt werden, wenn politische Veranstaltungen im Ausland anstehen. Das beschloss der Ständerat mit 28 zu 11 Stimmen. Der Nationalrat wird wohl folgen.